Barrierefreiheitserklärung

Die SDZ Druck und Medien GmbH (SDZ) betreibt die Website https://schwaebische-post.anzeigen-aufgabe.de/barrierefreiheit & https://gmuender-tagespost.anzeigen-aufgabe.de/barrierefreiheit, für die diese Erklärung gilt. Die SDZ ist bestrebt die Website in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Beschreibung unserer Leistungen:

In unserem Anzeigeneditor können Sie Kleinanzeigen, Grußanzeigen oder KFZ-Anzeigen buchen. Die Veröffentlichung erfolgt in der Schwäbischen Post, Gmünder Tagespost sowie den Wochenzeitungen Hallo Ostalb Aalen und Hallo Ostalb Gmünd mit digitaler Verlängerung.

In unseren AGB finden Sie die Hinweise zu den Rahmenbedingungen unter denen wir unsere Produkte anbieten und die für Sie gelten, wenn Sie unsere Dienstleistungen kaufen wollen (Art. 246 EGBG).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BFSG

gmuender-tagespost.anzeigen-aufgabe.de ist mit den Anforderungen Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den WCAG 2.2.-Richtlinien mit Konformitätsstufe A und AA. Die grundsätzlichen Vorgaben besagen, dass die Inhalte wahrnehmbar sein müssen, Funktionen bedienbar sein müssen, Informationen müssen verständlich und robust gestaltet sein, damit Sie von einer Vielzahl von Assistenzsystemen genutzt werden können.

Informationen zur Ablösung des Buchungssystems

Geplante Abschaltung des bisherigen Buchungssystems

Unser aktuelles Buchungssystem wird zum 31.12.2026 planmäßig abgeschaltet. Bis dahin steht der Service weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.

Neue, barrierefreie Lösung bereits entwickelt

Es steht bereits ein neues Buchungssystem bereit, welches den BFSG-Standard in weiten Teilen bereits abdeckt und in Kürze vollständig abdecken wird.

Aktueller Stand zur Barrierefreiheit des bisherigen Systems

Das bisherige Buchungssystem erfüllt nicht in vollem Umfang die gesetzlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den WCAG 2.1-Richtlinien:

  • Kontrastverhältnisse entsprechen nicht durchgehend den Vorgaben
    (WCAG 2.1, SC 1.4.3 "Mindestkontrast")
  • Fokusindikatoren sind nicht durchgehend sichtbar
    (WCAG 2.1, SC 2.4.7 "Fokus sichtbar")
  • Bedienelemente sind teilweise nicht programmatisch erkennbar
    (WCAG 2.1, SC 4.1.2 "Name, Rolle, Wert")

Rechtlicher Rahmen zur Barrierefreiheit

Da das bisherige Buchungssystem zum Jahresende 2026 außer Betrieb genommen wird und keine neuen Funktionen mehr erhält, liegt gemäß § 17 BFSG eine unverhältnismäßige Belastung vor. Eine vollständige barrierefreie Nachrüstung ist daher nicht erforderlich.
(Gesetzesnachweis: BGBl. 2021 I S. 2978)

Sie finden noch Barrieren – bitte melden Sie uns diese:

Ihnen sind bei der Nutzung unserer Seite Barrieren aufgefallen, dann bitten wir Sie, teilen Sie uns diese mit. Gerne können Sie das über verschiedene Kommunikationskanäle machen:

E-Mail: digital@sdz-medien.de

Bitte in den Betreff: „Barrieren im Anzeigeneditor“

Telefon: (0 73 61) 5 94-250

Postanschrift: SDZ Druck und Medien GmbH
Anschrift: Bahnhofstraße 65, 73430 Aalen

Marktüberwachungsbehörde und Durchsetzungsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde nach §§ 20 BFSG wenden.

Postanschrift:

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen